Interview

Herr Bosch, warum sollte ich mein Vermögen von Ihnen betreuen lassen? 

Ich berate und begleite anspruchsvolle Privatmandanten, Unternehmer und Stiftungen unabhängig, individuell und bodenständig bei Anlageentscheidungen und fokussiere mich darauf, sie bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Ich bin einzig und allein meinen Mandanten verpflichtet und daher losgelöst von wirtschaftlichen Interessen der Banken und sonstigen Gesellschaften. Im Gegensatz zur überwiegenden Anzahl anderer Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum werde ich ausschließlich in Form eines Honorars vergütet und erhalte keine Zusatzeinkünfte von Seiten Dritter. Dies hat zur Folge, dass ich keinem Interessenkonflikt unterliege. Neben meinem höchsten Gut, der Unabhängigkeit, liegt mein Fokus auf dem Erarbeiten von hocheffizienten und maßgeschneiderten Anlagestrategien mit dem Ziel, Vermögen zu schützen und strategisch zu mehren. Ich verfolge dabei einen dezidiert wissenschaftlich geprägten und prognosefreien Investmentansatz mit preisgünstigen und transparenten Anlageinstrumenten.

Was unterscheidet Sie von anderen Finanzberatern oder Beratern einer Bank? 

Da ich von meinen Mandanten in Form eines Honorars bezahlt werde, also nicht auf Provisionsbasis arbeite, habe ich die Möglichkeit, ihnen Investmentkonzepte anzubieten, welche dem Anleger normalerweise kaum aufgezeigt werden, da keine Provisionen fließen und die Produkte deswegen nicht für den Vertrieb geeignet sind. Ich erstelle für meine Mandanten provisionsfreie Anlagekonzepte mit ETFs, klassischen Indexfonds sowie institutionellen Anlageklassenfonds, welche man bei Hausbanken in der Regel nicht erhält und garantiere dabei eine unabhängige Auswahl der besten Produkte am Markt. Die Qualität und Transparenz sowie die langfristige Vermögenssicherung und Vermögensmehrung stehen im Fokus meines verantwortungsbewussten Vorgehens.

Warum haben Sie sich im Jahr 2014 selbstständig gemacht, nachdem Sie mehrere Jahre bei einer Bank als Vermögensverwalter im Private Banking tätig waren? 

Ich begann das Provisionssystem kritisch zu hinterfragen. Ganz entscheidend für mich war, dass es bei der Bank kaum möglich war, die Interessen und Bedürfnisse der Kunden zu 100 Prozent in die Empfehlung miteinzubeziehen, so wie ich es mir gewünscht hätte. Die klassische Finanz und Vorsorgeberatung war nicht mehr mit meinen Werten vereinbar.

Nach welchen Kriterien wählen Sie die Anlagemöglichkeiten für Ihre Mandanten aus? 

Zu Beginn meiner Beratung stehen das persönliche unverbindliche Kennenlernen, die Bestandsaufnahme und eine unvoreingenommene Vermögensanalyse. Es ist wichtig, dass ich die Erwartungen, Lebensumstände und -ziele sowie Erfahrungen meiner Mandanten kenne, ebenso ihre individuelle Risikoneigung. So kann ich ein optimal auf den Mandanten zugeschnittenes

Anlagekonzept erarbeiten.

Haben Sie Zugriff auf das Vermögen Ihrer Mandanten? 

Ich habe keinen Zugriff auf das Vermögen meiner Mandanten. Konto und Depot werden auf deren Namen eröffnet. Nur der Mandant kann Überweisungen und Abhebungen vornehmen. Die depotverwahrende Bank gehört zum Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Alle Wertpapiere stehen im Eigentum des Mandanten (Sondervermögen). Absolute Diskretion und strikte Einhaltung des Datenschutzes sowie des Bankgeheimnisses sind selbstverständlich gewahrt. Ich unterliege dem Provisionsannahmeverbot sowie einer regelmäßigen Kontroll- und Berichtspflicht aufgrund der Erlaubnis meiner Tätigkeit nach  §34h GewO.

Habe ich als Ihr Mandant jederzeit Einblick, wie sich die Vermögenswerte entwickeln? 

Meine Mandanten erhalten einen Onlinezugang und haben somit jederzeit Einsicht und Zugriff auf ihr Vermögen. Es ist mir wichtig, meine Mandanten in alle Entscheidungen miteinzubeziehen. Ich führe regelmäßige Strategiegespräche, um die Zielerreichung sicherzustellen und den Anlageplan gegebenenfalls anpassen zu können.

Wie berechnet sich Ihr Honorar? 

Für die Ausarbeitung eines individuellen und maßgeschneiderten Anlagekonzepts entsteht ein einmaliges Pauschalhonorar. Mein Honorar für die Umsetzung des Anlagekonzepts sowie für die fortlaufende Vermögensbetreuung unterliegt einem festen Prozentsatz aus dem Anlagebetrag. Da ich ausschließlich meinen Mandanten verpflichtet bin und unabhängig von Banken und anderen Gesellschaften arbeite, entstehen keinerlei Provisionszahlungen.

Quelle: kabou